Die einschlägigen Verordnungen schreiben dort, wo 2G/3G-Konzepte umgesetzt werden, eine wirksame Kontrolle vor. Dazu gehört insbesondere die Überprüfung des vorgelegten QR-Codes und ggf. die Bestätigung der Identität der Person. Bei Testergebnissen muss zusätzlich der Zeitpunkt des Tests (24h/48h je nach Regelung) beachtet werden.